Meine Leistungen

Ich arbeite im Umkreis von 15 km. Über Abwesenheiten wie Urlaub und Fortbildungen informiere ich Sie rechtzeitig und setze Sie in Kenntnis darüber, ob mich in dieser Zeit meine Vertretungshebamme vertreten wird.

Vorgespräch

Das Vorgespräch ist ein wichtiger Teil meiner Hebammenarbeit. Bei diesem Gespräch lernen wir uns nicht nur persönlich kennen, sondern tauschen uns auch aus. Wir besprechen den bisherigen Verlauf Ihrer Schwangerschaft, Ihren Mutterpass und all Ihre Fragen und Wünsche. Ich werde Ihnen erläutern, was meine Tätigkeit im Wochenbett ist.

Beratung in der Schwangerschaft

Ich bin nicht nur im Wochenbett für Sie da, sondern auch während der Schwangerschaft stehe ich Ihnen bei Fragen zur Seite.

Hilfeleistungen bei Beschwerden in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft stellt sich Ihr Körper hormonell bedingt um. Dabei kann es zu Veränderungen bzw. zu Beschwerden kommen wie z.B. Kreislaufprobleme, Wadenkrämpfe, Sodbrennen etc. Ich berate Sie gerne über die Ursachen und gebe Ihnen wertvolle Tipps zur Linderung der Symptome.

Wochenbettbetreuung

Das ist der größte Teil meiner Hebammenarbeit. Sobald Ihr Baby auf der Welt ist, vereinbaren wir für die Tage danach einen Termin, für meinen ersten Wochenbettbesuch bei Ihnen zu Hause. Jetzt beginnt ein neuer Lebensabschnitt und eine ganz besondere und intensive Zeit. Ich werde Sie auf diesem Weg begleiten und Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite stehen.

Still- und Ernährungsprobleme

Meine Tätigkeit geht über das Wochenbett hinaus. Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende der Stillzeit/ Ende des 9. Lebensmonat. Dies gilt natürlich auch für nicht gestillte Babys.

Beratung in der Einführung in die Beikost

Ein großer Meilenstein im ersten Lebensjahr ist die Einführung der Beikost. Ob Baby Led Weaning oder Brei, ich berate Sie gerne.

Betreuung nach Fehl-/Todgeburten

Nicht immer endet eine Schwangerschaft so, wie wir uns das erhoffen und wünschen. Fehl-und Todgeburten gehören nicht nur zum Leben dazu, sie gehören auch zu meinem Beruf als Hebamme dazu. Sie haben auch hier Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme.

Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage des Vertrages über die Versorgung durch Hebammenhilfe nach Paragraf 134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GVK-Spitzenverband abgeschlossen wurde.